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Bonusheft Zahnarzt: Funktionen und Vorteile

13. Februar 2023

Wer sich aktiv um die Gesunderhaltung seiner Zähne kümmert, wird von den gesetzlichen Krankenkassen belohnt. Dabei müssen lediglich die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen wahrgenommen und beim Zahnarzt in das Bonusheft eingetragen werden. 

Bonusheft Zahnarzt: Terminerinnerung und erhöhter Festzuschuss bei Zahnersatz

Das Bonusheft erfüllt zwei wichtige Funktionen. Zum einen erinnert es die Patienten daran, Termine für die Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen zu vereinbaren. Zum anderen dient das Bonusheft als Nachweis für die gesetzlichen Krankenkassen, dass die Kontrolluntersuchungen wahrgenommen wurden. Und das wiederum erhöht den Festzuschuss der Krankenkassen, wenn später einmal ein Zahnersatz notwendig werden sollte. Denn bei Kronen, Brücken, Prothesen & Co. übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Anteil von 60 Prozent. Wenn man aber ein über fünf Jahre lückenlos geführtes Bonusheft vorweisen kann, zahlt die Krankenkasse weitere zehn Prozent – also insgesamt 70 Prozent. Einen Zuschuss von 75 Prozent erhält man, wenn man ein vollständiges Bonusheft über zehn Jahre vorzeigen kann.

So funktioniert das Bonusheft 

Im Jahr 1989 wurde das Bonusheft in Form eines kleinen Faltblatts durch das Gesundheitsreform-Gesetz eingeführt und dient bis heute als anerkannter Nachweis für regelmäßig durchgeführte Kontrolluntersuchungen der Zähne. Das Team der Zahnarztpraxis macht nach jedem Zahnarztbesuch einen Stempel in das vom Patienten mitgebrachte Bonusheft. 

Die drei Vorteile des Zahnarzt-Bonushefts auf einen Blick:

  • Überblick über alle Kontroll- und Vorsorgetermine beim Zahnarzt 
  • optimale Prophylaxe und Prävention 
  • vergünstigter Zahnersatz 

 

Bonusheft Zahnarzt: Diese Voraussetzungen gelten

Wenn die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen im Bonusheft über mindestens fünf bzw. zehn Jahre lückenlos festgehalten wurden, bekommt man einen höheren Festzuschuss durch die gesetzliche Krankenkasse bei Zahnersatz. Das bedeutet, dass minderjährige Patienten mindestens zweimal im Jahr und volljährige Patienten mindestens einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung zum Zahnarzt gehen müssen. Außerdem muss erkennbar sein, dass der Patient seine Zähne regelmäßig pflegt. Für Kinder gibt es das Bonusheft ab zwölf Jahren.

Wenn Lücken im Bonusheft entstehen, beginnt der ganze Prozess wieder von vorne. Aber keine Sorge: Eine bereits durchgeführte Kontrolluntersuchung kann auch nachträglich im Bonusheft vermerkt werden. 

Was tun bei fehlender Untersuchung der Zähne während Corona?

Viele Patienten haben während der Corona-Pandemie ihre Kontrolluntersuchungen nicht wahrgenommen. Teilweise wurde sogar von offizieller Stelle von nicht dringlichen Zahnarztbesuchen abgeraten. Deshalb gibt es hier eine Sonderregel: Wem ein Stempel aus dem Jahr 2020 fehlt, der behält trotzdem seinen Anspruch auf einen höheren Zuschuss. 

Darüber hinaus gilt: Wer den Höchstzuschuss von 75 Prozent erlangen möchte, darf in den zehn Jahren einmalig seine Untersuchung beim Zahnarzt versäumt haben, wenn er dafür einen triftigen Grund vorweisen kann.

Bonusheft Zahnarzt seit 2022 auch in digitaler Form

Das akribische Abstempeln im Bonusheft geht seit 2022 auch über einen einfacheren Weg. Das Bonusheft gibt es nämlich seit Januar auch in digitaler Form. Das bedeutet, dass Patienten ihr kleines Faltblatt nicht mehr mit zum Zahnarzt bringen müssen. Stattdessen kann die Kontrolluntersuchung über die elektronische Patientenakte (ePA) vermerkt werden, denn das digitale Bonusheft ist ein Bestandteil davon. Jeder Patient, der dies nutzen möchte, kann einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Ein weiterer Vorteil des digitalen Bonushefts: Die automatisierte Erinnerungsfunktionen sorgt dafür, dass keine Kontrolluntersuchung mehr verpasst wird. 

 

Quellen: