Individualprophylaxe vom ersten Zähnchen an Quelle: pexels

Wie oft müssen Kinder zum Zahnarzt und zur Prophylaxe?

05. Juli 2022

Auch für Kinder ist die regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt Pflicht. Wie oft ein Kind zum Zahnarzt sollte, was bei der Individualprophylaxe geschieht, wofür sie wichtig ist – und wann man auch bei Kindern eine professionelle Zahnreinigung machen lassen sollte.

Warum Zahnarzt-Vorsorge für Kinder?

Karies gehört zu den häufigsten Erkrankungen überhaupt. Nur einer von 100 Erwachsenen hatte noch nie Karies. Um effektiv vorzubeugen, muss man schon im Kindesalter anfangen. Und neben der häuslichen Zahnpflege gehört zur Vorbeugung auch die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung inklusive Mundhygieneinstruktionen beim Zahnarzt, um Milchzahnkaries vorzubeugen. 

Wie oft muss ein Baby, Kleinkind oder Vorschulkind zum Zahnarzt?

Wenn die ersten Zähnchen durchbrechen, sollten Kinder zum ersten Mal zum Zahnarzt – also etwa mit einem halben Jahr. Das empfiehlt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZVB). Bis zum vollendeten 33. Lebensmonat sind zwei weitere Untersuchungen beim Zahnarzt vorgesehen. Weitere drei Früherkennungsuntersuchungen folgen in jährlichen Abständen bis zum sechsten Geburtstag. Der Zahnarzt untersucht in diesem Alter, ob Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vorliegen. Außerdem schätzt er das individuelle Kariesrisiko ein und berät rund um Zahnpflege, zahngesunde Ernährung und Fluoridierung

Warum schon so früh? 10 bis 17 Prozent der Kinder haben schon vor ihrem dritten Geburtstag Karies. Außerdem ist es sinnvoll, Zahnarztbesuche möglichst früh als Routine einzuführen. So können sich die Kleinen an die Eindrücke gewöhnen und Vertrauen zum Zahnarzt entwickeln. Das zahlt sich später aus. Außerdem wird rechtzeitig erkannt, ob eine kieferorthopädische Frühbehandlung notwendig wird. 

Wie oft muss ein Kind im Schulalter zum Zahnarzt?

Laut Angaben des Bundesgesundheitsminesteriums werden Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 18 Jahren einmal im Halbjahr untersucht. Ab dem 12. Lebensjahr werden die Untersuchungen in ein Bonusheft eingetragen. Diese Eintragungen dienen später als Nachweis für den Anspruch auf erhöhte Zuschüsse zum Zahnersatz.

Zwischen dem 6. und dem 18. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zusätzlich zu den Routinekontrollen einmal pro Halbjahr eine Individualprophylaxe beim Zahnarzt, Kinderzahnarzt oder Kieferorthopäden. Zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr brechen bei den meisten Kindern die bleibenden Zähne durch und ersetzen nach und nach die Milchzähne. Unmittelbar nach dem Durchbruch sind die Zähne besonders kariesanfällig. Deshalb sind die Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt in dieser Zeit besonders wichtig. 

Was genau passiert bei der Vorsorge für Kinder und Jugendliche beim Zahnarzt?

Die Vorsorge für Kinder und Jugendliche beim Zahnarzt beinhaltet eine gründliche Inspektion von Zähnen und Zahnfleisch mit einem besonderen Augenmerk auf Zahnbeläge, Zahnstein, beginnende Karies und Entzündungen. Stellen, die nicht gründlich genug geputzt wurden, werden dokumentiert, um bei künftigen Vorsorgeterminen einen Vergleich zu haben. Der Zahnarzt oder eine andere geschulte Fachkraft erklärt dem Kind oder Teenager, warum Zahnpflege wichtig ist, gibt Tipps und motiviert zu einer noch besseren Mundhygiene und zahngesunden Ernährung. Die bleibenden Backenzähne (Molaren) sollten unmittelbar nach dem Durchbruch in die Mundhöhle mit einer Fissurenversiegelung geschützt werden, da die Kauflächen oft schwer zugänglich und damit besonders anfällig für Karies sind. Bei erhöhtem Kariesrisiko kann der Zahnarzt außerdem einen Fluoridlack zur Härtung auf die Zähne auftragen. Die Fissurenversiegelung der kleinen Backenzähne kann bei erhöhtem Kariesrisiko sinnvoll sein, wird aber nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Ist eine professionelle Zahnreinigung bei Kindern sinnvoll?

Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) geht über das Maß der Leistungen hinaus, wie sie bei Individualprophylaxemaßnahmen von den gesetzlichen Krankenkassen festgelegt wurden. Bestandteil der Individualprophylaxe (IP) für gesetzlich Versicherte sind folgende Teilleistungen:

  • Aufnahme des Mundhygienestatus (IP 1): Halbjährlich bei Versicherten, die das sechste- aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Mundgesundheitsaufklärung bei Kindern und Jugendlichen (IP 2): Halbjährlich (möglich) bei Versicherten, die das sechste- aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Lokale Fluoridierung der Zähne (IP4 ): Halbjährlich bei Versicherten, die das sechste- aber noch nicht das 18.Lebensjahr vollendet haben. Bei vorzeitigem Durchbruch der 6-Jahres-Molaren auch vor Vollendung des sechsten Lebensjahres abrechenbar. Bei Versicherten mit hohem Kariesrisiko kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die IP4 zweimal pro Kalenderhalbjahr abgerechnet werden.
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (IP5). Bei vorzeitigem Durchbruch der 6-Jahres-Molaren auch vor Vollendung des sechsten Lebensjahres abrechenbar.

 

Die Maßnahmen zur Individualprophylaxe sind vor allem als Instruktionen zur Mundhygiene, Putztechnik, Flouridierungsmöglichkeiten, zahngesunder Ernährung und der Handhabung von Hilfsmitteln wie Zahnseide zu verstehen. Durch das Anfärben von Plaque werden Zahnbeläge besser sichtbar und Schwachstellen können aufgezeigt werden. 

Die Politur zur Entfernung von weichen Belägen oder der Einsatz von Pulverwasserstrahlgeräten zur Belagsentfernung (Airflow) sind keine Leistungen, die im Rahmen der Individualprophylaxe erbracht werden können oder abgerechnet werden dürfen. Nur die Entfernung von harten Zahnbelägen (Zahnstein) wird von der Krankenkasse einmal pro Jahr übernommen. Die Position IP 3 gibt es übrigens nicht. 

Reichen die im Rahmen der gesetzlichen Individualprophylaxe vorgesehenen Instruktionen und Maßnahmen nicht aus, um eine Kariesfreiheit zu sichern, werden der Zahnarzt oder die Zahnärztin und geschulte Mitarbeiter:innen zusätzliche Prophylaxeleistungen empfehlen, die allerdings nur von privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstattet werden. Inwieweit Ihre gesetzliche Krankenkasse sich an den Kosten einer Professionellen Zahnreinigung (PZR) beteiligt, muss individuell geklärt werden. Ob eine professionelle Zahnreinigung bereits bei Kindern sinnvoll ist, hängt vom vorliegenden individuellen Kariesrisiko und dem nachhaltigen Erfolg der häuslichen Mundhygiene ab. 

 

KAI wie putzt man richtig
KAI-Putztechnik  für Kinder I Quelle: intern

 

Professionelle Zahnreinigung und Individual-Prophylaxe im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung

Auch während der kieferorthopädischen Behandlung, sind die halbjährlichen Routinekontrollen beim Zahnarzt Pflicht und werden ab dem 12. Lebensjahr im Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen dokumentiert. Im Rahmen der Kontrolluntersuchungen werden meist die Maßnahmen zur Individualprophylaxe (IP 1-5) vom Zahnarzt oder einer Zahnmedizinischen Prophylaxe-Assistentin (ZMA) erbracht. Auch bei bestehender Notwendigkeit können die IP-Leistungen nicht gleichzeitig vom Kieferorthopäden erbracht werden. Deshalb sollte immer im Vorfeld geklärt werden, wer die Individualpropylaxe durchführt, um Regressforderungen wegen doppelter Abrechnung durch die gesetzliche Krankenkasse zu vermeiden. 

Während der kieferorthopädischen Behandlung kann die Mundhygiene durch die Zahnspange erschwert sein. Vor allem bei einer festen Zahnspange sind zusätzliche Hilfsmittel notwendig. Gelingt es dem Patienten nicht, selbstständig die Zähne ausreichend zu reinigen und von hartnäckigen Belägen zu befreien, ist eine professionelle Zahnreinigung (PZR) notwendig. Im Rahmen der PZR werden alle weichen und harten Beläge gründlich mit einem Pulverstrahlgerät (Airflow) entfernt. Ob die PZR beim Hauszahnarzt oder in der kieferorthopädischen Praxis durchgeführt wird, hängt von der Behandlungsphase ab. Bei einer festen Zahnspange lässt man am besten die PZR vom behandelnden Fachzahnarzt für Kieferorthopädie durchführen, wenn ohnehin ein Bogenwechsel geplant ist und Bögen, Gummis und Drähte vor der Zahnreinigung entfernt werden können. Bei herausnehmbaren Zahnspangen oder Alignern kann die PZR auch weiterhin vom Hauszahnarzt bzw. dessen Dentalhygienikerin durchgeführt werden. 

Da die zusätzlichen Prophylaxeleistungen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, sind diese Leistungen oft Bestandteil der außervertraglichen Leistungen (AVL) beim Kieferorthopäden.  Ein weiterer Grund, warum man über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nachdenken sollte.

Hilfsmittel zur Zahnreinigung mit fester Zahnspange
Mundhygiene mit fester Zahnspange I Quelle: Istock

 

Quellen: